Informationen des Einwohnermeldeamtes Küllstedt - Tel. 68321 oder 68322
Was benötigen Sie für einen aktuellen Personalausweis?
Für die Beantragung eines normalen Personalausweises benötigen Sie:
- 1 biometrisches Passfoto (kann Vorort angefertigt werden) - ab dem 6. Lebensjahr
- alter Reisepass oder Personalausweis, alter Kinderausweis, Kinderreisepass
- Geburtsurkunde
- Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder Sorgerechtsnachweis bei einem Erziehungsberechtigten
(weitere Informationen erhalten Sie hier)
vorläufiger Personalausweis
- 1 biometrisches Passfoto (kann Vorort angefertigt werden) - ab dem 6. Lebensjahr
- alter Reisepass oder Personalausweis, alter Kinderausweis, Kinderreisepass
- Geburtsurkunde
- Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder Sorgerechtsnachweis bei einem Erziehungsberechtigten
Der vorläufige Personalausweis hat eine Gültigkeit von 3 Monaten!
Gebühren und Gültigkeit: |
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Antragstellende Person über 24 Jahre | 37,00 Euro (10 Jahre gültig) |
Antragstellende Person unter 24 Jahre |
22,80 Euro |
vorläufiger Personalausweis | 10 Euro (3 Monate gültig) |
Was benötigen Sie für einen aktuellen Reisepass?
Für die Beantragung eines elektronischen Reisepasses (ePass) benötigen Sie:
- 1 biometrisches Passfoto (kann Vorort angefertigt werden) - ab dem 6. Lebensjahr
- alter Reisepass oder Personalausweis, alter Kinderausweis, Kinderreisepass
- Geburtsurkunde
- Fingerabdrücke
(weitere Informationen erhalten Sie hier)
Gebühren und Gültigkeit: |
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antragstellende Person über 24 Jahre 32 Seiten |
60,- Euro |
antragstellende Person über 24 Jahre 48 Seiten |
82,- Euro |
antragstellende Person unter 24 Jahre 32 Seiten |
37,50 Euro |
antragstellende Person unter 24 Jahre 48 Seiten |
59,50 Euro |
Für welche Länder Sie den E-Pass zur Einreise benötigen, erfahren Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.
Antrag auf Ausstellung des Reisepass
Was benötigen Sie für einen aktuellen Kinderreisepass?
Für die Beantragung eines aktuellen Kinderreisepasses benötigen Sie:
- 1 biometrisches Passfoto (kann Vorort angefertigt werden) - ab dem 6. Lebensjahr
- alter Kinderausweis, Kinderreisepass
- Geburtsurkunde
- Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder Sorgerechtsnachweis bei einem Erziehungsberechtigten
(weitere Informationen erhalten Sie hier)
Antrag Kinderreisepass (PDF-Datei)
Antrag für den Kinderreisepass zum download (Word-Datei)
Informationen zu Reisedokumenten für Kinder unter 16 Jahren
Gebühren und Gültigkeit | |
Für Kinder bis zu Vollendung des 12. Lebensjahres | 13,- Euro |
1 Jahr gültig, max. bis zur Vollendung d. 12. Lebensjahres | Verlängerung 6,- Euro |
Information zum Wegfall des Kinderreisepasses ab dem Jahr 2024
Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 08. Oktober 2023 sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird.
Bisher konnte für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ein Kinderreisepass mit einer Gültigkeit von 1 Jahr im Einwohnermeldeamt beantragt werden und wurde vor Ort ausgestellt.
Ab dem 01.01.2024 gilt, dass auch für Kinder ein elektronischer Reisepass mit Speicherchip beantragt werden muss.
Dieser Pass ist dann bis zum Alter von 24 Jahren für 6 Jahre gültig und kostet 37,50 Euro.
Eine Ausstellung vor Ort ist dann nicht mehr möglich. Sie müssen mit einer Wartezeit von
4 bis 6 Wochen rechnen.
Mit diesem Pass kann man in 190 Länder weltweit einreisen.
Für welche Länder sie einen elektronischen Reisepass zur Einreise benötigen, erfahren sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Wer mit seinem Kind innerhalb der EU verreisen will, kann auch für dieses Kind einen Personalausweis beantragen. Dieser ist ebenfalls 6 Jahre gültig und kostet 22,80 Euro.
Aber auch hier ist mit einer Wartezeit von bis zu 4 Wochen zu rechnen.
Wir möchten Sie bitten, bei einer geplanten Reise rechtzeitig ein Personaldokument für Ihr Kind zu beantragen.
Die Kinderreisepässe, deren Gültigkeit über den 01.01.2024 hinausgehen, behalten auch weiterhin bis zum Ablauf Ihre Gültigkeit.
Ihr
Enwohnermeldeamt
Was benötigen Sie für ein polizeiliches Führungszeugnis?
Für ein polizeiliches Führungszeugnis benötigen Sie den Personalausweis. Die Gebühr beträgt für ein normales oder erweitertes Führungszeugnis je 13,00 Euro.
Es ist auch möglich, das Führungszeugnis oder eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online zu beantragen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Weitere Informationen erhalten Sie im Einwohnermeldeamt unter der 683-21 oder 683-22.
Beachten Sie bitte das ab dem 01.01.2015 gültige Neue Bundesmeldegesetz.
Weitere Dienstleistung im Einwohnermeldeamt
Nachdem der Testlauf erfolgreich abgeschlossen ist, bieten wir das Anfertigen von Biometrie tauglichen Lichtbildern für das Pass- und Ausweissystem im Einwohnermeldeamt an.
In Zusammenarbeit mit der Firma Foram Service GmbH in Berlin konnte uns ein Produkt der Marke DIBIKO zur Verfügung gestellt werden, dass vor allem in kleinen Verwaltungseinheiten mit relativ wenig Aufwand betrieben werden kann.
Dieses System wird schon über einen längeren Zeitraum in mehr als 60 Rathäusern in Städten und Gemeinden erfolgreich angewendet.
Ausgestattet mit Kamera und Laptop sowie bei Bedarf ein Drucker, kann der Bürger vor Ort bei Antragstellung eines Dokumentes gleich ein notwendiges biometrisches Foto erwerben. Dieses kann sogleich in den Antrag technisch einfließen und anschließend auf Wunsch auch zum Mitnehmen ausgedruckt werden. Dieses Angebot soll keine Konkurrenz zu gewerblich niedergelassenen Fotografen sein, sondern nur ein erweitertes Angebot der örtlichen Verwaltung.
Der Preis für die Anfertigung eines Fotos für den Reisepass/Personalausweis/Kinderreisepass beträgt - 7,00 €
der Ausdruck von 4 Passfotos - 10,00 €
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Verwaltungsgemeinschaft
„Westerwald-Obereichsfeld“
- Einwohnermeldeamt -
Vordrucke zum Download
Hier finden Sie die wichtigsten Antragsformulare zum Download