Schiedsstelle
Die Mitgliedsgemeinden der „VG Westerwald-Obereichsfeld“ – Büttstedt, Effelder, Großbartloff, Küllstedt und Wachstedt haben im Jahre 1996 eine gemeinsame Schiedsstelle gebildet.
Die Schiedsstelle wird von einem Schiedsmann und im Verhinderungsfall von seinem Stellvertreter besetzt.
Das Schiedsamt wird ehrenamtlich geführt. Die Amtsdauer des Schiedsmannes und seines Stellvertreters sind 5 Jahre.
In der letzten Amtsperiode (2015 – 2020) war Herr Georg Staufenbiel aus Büttstedt als Schiedsmann sowie Frau Cordula Töpfer aus Küllstedt und Dirk Einecke aus Effelder als dessen Stellvertreter gewählt und durch den Direktor des Amtsgerichtes Heilbad Heiligenstadt berufen worden. Herr Staufenbiel führte diese Funktion seit 1996 aus.
Am 19.08.2021 fand in den Amtsräumen der VG die offizielle Übergabe der Amtsgeschäfte an die neuen Schiedspersonen statt.
Der bisherige Schiedsmann Georg Staufenbiel übergab nach über 20-Jähriger Tätigkeit das Amtssiegel, Kassen- und Protokollbuch der Schiedsstelle an den neuen Schiedsmann Herrn Dirk Einecke.
Mit anwesend bei der Übergabe waren der stellvertretende Schiedsmann Freddy Löffelholz und der Ordnungsamtsleiter Karl-Heinz Schaub seitens der Verwaltung.
Herr Schaub bedankte sich Im Auftrag des Gemeinschaftsvorsitzenden und der Bürgermeister bei Herrn Staufenbiel und auch Frau Töpfer für die langjährige ehrenamtliche Tätigkeit und wünschte den neuen Schiedspersonen eine gute Arbeit für die Zukunft.
Aufgabe der Schiedsstelle ist es, außergerichtliche Schlichtungsverfahren im Zivil- wie im Strafrecht herbeizuführen.
In bürgerlichen Rechtsangelegenheiten findet das Schlichtungsverfahren über vermögensrechtliche Ansprüche statt, die Zahlungen oder die Leistungen anderer vertretbarer Sachen zum Gegenstand haben.
Bei bestimmten Privatklagedelikten, wie
- Hausfriedensbruch,
- Beleidigung,
- üble Nachrede,
- Verleumdung,
- Verletzung des Briefgeheimnisses,
- Bedrohung,
- Sachbeschädigung
- Körperverletzung – außer bei schwerer Körperverletzung,
ist der Schlichtungsversuch der Schiedsstelle dem Gerichtsverfahren zwingend vorgeschaltet.
Nicht in den Zuständigkeitsbereich der Schiedsstelle fallen:
- Angelegenheiten, für die die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte besteht;
- wenn der Anspruch aus einer Familien- oder Kindschaftssache (z.B. Scheidung oder Unterhalt) herrührt;
- wenn an der Angelegenheit der Bund, ein Land, eine Gemeinde oder eine sonstige Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts beteiligt ist.
Oberstes Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist der Vergleich. Oftmals ist ein Vergleich besser und immer kostengünstiger als ein Gerichtstermin. Verhandlungen bei der Schiedsstelle sind niemals öffentlich und werden streng vertraulich behandelt.
Für ein Schlichtungsverfahren wird eine Gebühr von 10,00 € erhoben; kommt ein Vergleich zustande, so beträgt die Gebühr 20,00 €.
Unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Kostenschuldners und des Umfangs und der Schwierigkeit des Falls kann die Gebühr auf höchstens 35,00 € erhöht werden.
Wenden Sie sich im Bedarfsfall zu den Sprechzeiten an die Schiedsstelle (siehe unten) oder die Verwaltungsgemeinschaft „Westerwald-Obereichsfeld“, Herr Kistner 036 075 / 683 - 13.
Sie können auch schriftliche Anträge zu Schlichtungsverhandlungen bei der Verwaltungsgemeinschaft „Westerwald-Obereichsfeld“, Neue Straße 16, 37359 Küllstedt unter dem Kennwort „Schiedsstelle“ abgeben, die dann unmittelbar an die Schiedsstelle weitergeleitet werden.
Kontaktdaten und Sprechzeiten der Schiedsstelle:
Dirk Einecke |
stellv. Schiedsmann |