Informationen zur Schöffenwahl 2023
Ehrenamtliche Schöffen gesucht!
Die Amtsperiode der Schöffen im Freistaat Thüringen läuft am 31.12.2023 aus.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die für eine fünfjährige Amtsperiode in der Strafgerichtsbarkeit bei den Amts- und Landgerichten ihres Wohnsitzbereiches in der Hauptverhandlung mitwirken. Sie sollen ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Urteilsfindung einbringen.
Eine juristische Ausbildung ist hingegen nicht erforderlich. Notwendig sind allerdings soziale Kompetenz, Einfühlungsvermögen, logisches Denkvermögen und Menschenkenntnis, um das Amt gut ausfüllen zu können. Schöffen stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsvermögen, aber auch geistige Beweglichkeit und die notwendige körperliche Eignung für den erforderlichen, teilweise mehrstündigen Sitzungsdienst.
Schöffen sind Teil der Rechtsprechung und erfüllen eine wichtige Aufgabe im Rechtsstaat. Das Schöffenamt bietet eine gute Möglichkeit, sich ehrenamtlich in unser Gemeinwesen einzubringen.
Für die am 01.01.2024 beginnende fünfjährige Amtszeit sind die Wahlen durchzuführen.
Die 5 Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Westerwald-Obereichsfeld“ haben hierzu Vorschlagslisten für die Wahl zum Haupt- oder Ersatzschöffen für das Landgericht Mühlhausen und das Amtsgericht Mühlhause aufzustellen.
Grundsätzlich kann jeder Deutsche im Alter zwischen 25 und 70 Jahren Schöffe werden. Eine besondere Qualifikation wird grundsätzlich nicht vorausgesetzt. Vom Amt ausgeschlossen sind Personen, die durch einen Richterspruch die Fähigkeit zur Bekleidung eines öffentlichen Amtes nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind. Ausgeschlossen sind ebenfalls Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann. Nicht zum Schöffen berufen werden sollen Personen, die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind. Weiterhin scheidet ein Schöffenamt für alle Personen aus, die die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen oder in Vermögensverfall geraten sind.
Arbeitnehmer erhalten Kostenersatz und Entschädigungsleistungen nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG).
Für den Zeitraum ab 1. Januar 2024 werden jetzt Bürgerinnen und Bürger gesucht, die Interesse an diesem verantwortungsvollen Ehrenamt in der Thüringer Justiz haben.
Es können Vorschläge von jedermann und von Vereinigungen jeder Art gemacht werden, z.B.:
• | Vorschläge der Fraktionen der Gemeinderäte, |
• | Vorschläge von Arbeitnehmer und Arbeitgeberverbänden, Organisationen der kirchlichen und sozialen Arbeit, |
Sportvereinen, Umweltorganisationen und Parteien | |
• | Personen können sich auch selbst vorschlagen |
Die Vorschläge reichen Sie bitte bis zum 28. April 2023 bei der
Verwaltungsgemeinschaft
„Westerwald-Obereichsfeld“
Hauptamt
Neue Straße 16
37359 Küllstedt
schriftlich, per E-Mail oder auch persönlich ein.
Das Bewerbungsformular hierzu finden Sie auf hier.
Für Fragen und Auskünfte in diesem Zusammenhang stehen Ihnen die Mitarbeiterin des Hauptamtes und der Mitarbeiter des Ordnungsamtes gern, auch telefonisch unter 036075 683-0, zur Verfügung.
Nähere Informationen zum Schöffenamt erhalten Sie beim Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz unter www.justiz.thueringen.de/themen/ehrenamt/schoeffen oder beim Bundesverband ehrenamtlicher Richter und Richterinnen e.V. unter www.schoeffen.de.
Gez.
Volker Vogt
-Gemeinschaftsvorsitzender-