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VG Westerwald Obereichsfeld

Heiraten in Küllstedt

Das Standesamt der VG Westerwald-Obereichsfeld

Die Ehe miteinander eingehen zu wollen ist vielleicht die wichtigste Entscheidung in Ihrem Leben. Damit dieser Entschluss im schönsten Tag des Lebens mündet, finden Sie hier vielerlei Informationen, Anregungen und Tipps, die Ihnen dabei helfen sollen, Ihre Hochzeitsfeier perfekt vorzubereiten. Besondere Atmosphäre verbreitet unser Trauzimmer in der Neuen Straße 16 “. Das liebevoll restaurierte Gebäude Ambiente bietet eine schöne Kulisse für Ihren großen Tag.

Auf dieser Seite haben wir Ihnen wichtige und hilfreiche Informationen zusammengestellt, die Ihnen dabei helfen sollen, den Hafen der Ehe so unkompliziert wie möglich anzusteuern. Wichtig ist jedoch zu wissen, dass nicht jede Frage abschließend beantwortet werden kann. Einen kleinen Überblick können wir Ihnen jedoch geben. Sollte etwas unklar sein oder Sie Informationen vermissen, sprechen Sie uns gerne an.

Anmeldung zur Eheschließung

Seit dem 1. Juli 1998 gibt es das traditionelle Aufgebot zur Ermittlung eventuell vorhandener Eheverbote nicht mehr. Sie müssen jetzt die Eheschließung beim Standesamt anmelden. Hier haben Sie die Wahl zwischen den Standesämtern, in deren Bezirk einer der Verlobten den Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Die eigentliche Trauung kann bei jedem
Standesamt in Deutschland stattfinden. Die Anmeldung zur Eheschließung dient der Feststellung Ihres Personenstands. In diesem Zusammenhang wird durch entsprechende
Nachweise festgestellt, ob die Frau oder der Mann ledig, verwitwet oder geschieden ist. Eine Doppelehe ist in Deutschland nicht zulässig. Dieses Ehehindernis macht die Eheschließung unmöglich.

Ehepartner mit ausländischer Staatsangehörigkeit

Andere Länder, andere Sitten, andere Urkunden!

Wenn ein Ehepartner aus dem Ausland kommt, sollten Sie auf jeden Fall Kontakt mit dem Standesamt aufnehmen, da hier internationales Privatrecht für das ausländische Heimatrecht der Verlobten beachtet werden muss. Wir stehen Ihnen dafür gerne mit Rat und Tat zur Seite und helfen Ihnen dabei, die notwendigen Bescheinigungen, Urkunden und Dokumente zu besorgen. Grundsätzlich wird ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt. Sollte dies der Heimatstaat nicht ausstellen, wird eine Ledigkeitsbescheinigung erforderlich. Dann muss beim zuständigen Oberlandesgericht (für Küllstedt ist dies das OLG Jena) die Befreiung zur Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses durch den aufnehmenden Standesbeamten beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen kann die oder der Verlobte seine Heiratsbereitschaft auch per Beitrittserklärung dokumentieren.
Dazu gibt es einen speziellen Vordruck, den das Standesamt für Sie bereithält.

Termine und Fristen

Die Anmeldung zur Eheschließung, unabhängig ob mit oder ohne ausländischen Verlobten, kann frühestens sechs Monate vor der Eheschließung erfolgen. Das hängt damit zusammen, dass die beizubringenden Urkunden nicht älter als sechs Monate sein dürfen. Den Eheschließungstermin können Sie gerne unkompliziert mit dem Küllstedter Standesamt absprechen.

Die Namensführung in der Ehe

Das bürgerliche Recht bietet den Brautleuten eine Vielfalt von Möglichkeiten zur Namensführung.

Zum Ehenamen kann ein gemeinsamer Name bestimmt werden, entweder der Geburtsname des Mannes oder der Frau. Selbst der Name aus einer Vorehe ist möglich.

Derjenige, dessen Geburtsname nicht Ehename wird, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Namen voranstellen oder anfügen. Das ist allerdings nicht möglich, wenn bereits der Ehename aus mehreren Namen besteht.

Besteht der Name des Ehegatten, der von der Voranstellung oder Anfügung Gebrauch machen will, aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen hinzugefügt werden.

Bestimmen Sie bei der Eheschließung keinen Ehenamen, so führt jeder Ehegatte seinen zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Namen weiter. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, nach der Eheschließung einen gemeinsamen Namen zu bestimmen.

Gemeinsame Kinder erhalten ebenfalls den gewählten Namen. Sprechen Sie uns einfach für weitere Informationen an.

Das Trauzimmer

Sie können in Küllstedt im Trauzimmern in den Hafen der Ehe einlaufen. Das dortige Trauzimmer ist frisch renoviert und erstrahlt in neuer Optik. Bis zu 20 Gäste finden neben dem Brautpaar und dem Standesbeamten im Obergeschoss Platz


Gebühren für die Nutzung der Räumlichkeiten werden nicht erhoben.

Oft werden besondere Wünsche hinsichtlich des Trauortes an das Standesamt Küllstedt gerichtet. Zum jetzigen Zeitpunkt sind Eheschließungen jedoch nur in dem Trauzimmer möglich, da die Räumlichkeiten gewidmet werden müssen.

Geheiratet werden kann während der allgemeinen Öffnungszeiten des Küllstedter Standesamtes:

Montag und Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr, nachmittags nach Absprache
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
Andere Termine nach Absprache möglich


Wir möchten Sie jedoch darum bitten, auf das Reis werfen vor dem Haus zu verzichten.

Ihre Standesbeamten in Küllstedt

Information zur Verarbeitung Ihrer Daten im Standesamt

Das Standesamt erfasst Ihre Personenstandsdaten (u. a. Name, Geburtsdatum, Abstammung) in Registern und Akten. Auf dieser Grundlage werden Urkunden und Bescheinigungen ausgestellt sowie Auskünfte erteilt. Darüber hinaus werden Ihre Daten verarbeitet, soweit das für den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft erforderlich ist. Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist die Verwaltungsgemeinschaft Westerwald-Obereichsfeld, Neue Straße 16, 37359 Küllstedt. Sie erteilt nähere Auskunft zur Verarbeitung ihrer Daten und ist zuständig, soweit Sie Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Daten geltend machen wollen.

Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitungstätigkeiten ergeben sich aus dem Personenstandsgesetz, der Personenstandsverordnung, ggf. entsprechenden internationalen Regelungen sowie aus § 13 Abs. 2 Thüringer Kirchensteuergesetz und Artikel 6 der Datenschutz-Grundverordnung.

Herausgegeben werden dürfen die Daten der Standesämter an andere inländische und ausländische Standesämter, andere Personen, sonstige Behörden, Gerichte, ggf. Religionsgemeinschaften und konsularischen Vertretungen anderer Länder nur, wenn dies gesetzlich erlaubt ist.

Die in Registern erfassten Daten sind dauerhaft aufzubewahren. Sie sind zusammen mit den in den zugehörigen Akten je nach Art des personenstandsrechtlichen Vorgangs nach 30, 80 oder 110 Jahren dem Archiv zur Übernahme anzubieten. Kopien der Kirchenaustrittsbescheinigungen werden durch das zuständige Standesamt jeweils zwei Jahre aufbewahrt und anschließend vernichtet (§ 3 Satz 3 Thüringer Verordnung zur Regelung des Verfahrens beim Austritt aus einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft, GVBl. 2009, S. 58).

Den Datenschutzbeauftragten der Verwaltungsgemeinschaft für den  Bereich Standesamt ist Herr Andreas Jakobi. Ihn erreichen Sie unter Tel. 036075/683-11, E-Mail: standesamt@westerwald-obereichsfeld.de. Mit Fragen und Beschwerden können Sie sich auch an den Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden. Dieser oder Ihr zuständiger Mitarbeiter im Standesamt erteilt Ihnen auch Auskunft zu Ihren Rechten als betroffene Person nach der Datenschutz-Grundverordnung.

 

© by VG Westerwald Obereichsfeld

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